Tierschutz, eine Politlüge


Wenn man sich das Tierschutzgesetz der BRD mal genauer durchliest, gibt es viele Hintertürchen bzw. Ausnahmen.

Ich weiß nicht warum es gestattet ist, zum Beispiel ohne Betäubung vorzunehmen (siehe § 5, Absatz 3):

1. das Kastrieren von unter vier Wochen alten männlichen Rindern, Schafen und Ziegen, sofern kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt,
1a. (weggefallen)
2. das Enthornen oder das Verhindern des Hornwachstums bei unter sechs Wochen alten Rindern,
3. das Kürzen des Schwanzes von unter vier Tage alten Ferkeln sowie von unter acht Tage alten Lämmern,
4. das Kürzen des Schwanzes von unter acht Tage alten Lämmern mittels elastischer Ringe,

Da stellt sich mir die Frage, ob man etwa davon ausgeht, dass die Tiere noch keinen Schmerz empfinden, oder ob der Aufwand zu kostspielig wäre.

Absolut versagt hat das Tierschutzgesetz wohl hier

 

(07/2019)